i-Kfz Stufe 4 und die damit verbundene Fahrzeug-Zulassungsverordnung („FZV“) kommt ab 01.09.2023

Wussten Sie, dass Sie Ihr Fahrzeug online außer Betrieb, neu-, wiederzulassen und umschreiben können? Die Vorteile wie eine Erreichbarkeit 24/7, keine Anfahrten und eventuellen Wartezeiten liegen auf der Hand. Während das bisher nur für Privatpersonen (“natürliche Personen”) möglich war, können diesen Service ab 01.09.2023 auch juristische Personen, also Unternehmen, Händler und Versicherer über eine Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrtbundesamt nutzen. Zulassungseinzelvorgänge großer Volumina von Autohäusern und Zulassungsdienstleistern lassen sich so bündeln und digital durchführen.

Es ist dann auch möglich, direkt nach der digitalen Neuzulassung mit dem Fahrzeug loszufahren, ohne dass man vorher auf die Dokumente warten musste. Ein zehn Tage lang gültiger Ausdruck reicht als Nachweis.

Link zur vollständigen Verordnung des Bundesrats (Drucksache 70/23).

Unsere Wertdruckerei Safemark® ist langjähriger autorisierter Hersteller der benötigten Stempelplaketten, HU-Plaketten, Plakettenträger und Zulassungsbescheinigung Teil 1 inkl. Sicherheitsetikett, weiterhin bieten wir ein automatisiertes Beschriften des Plakettenträgers in Form unseres Thermotransferdruckers SR 730i an.

Zusätzliche Hintergrundinformationen finden Sie auch beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie auf unseren Produktseiten.

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