Ist die sogenannte Wendetafel für Italien und Spanien zulässig?

Sämtliche, auch minimal in Längsrichtung überstehende Ladungsteile, und sei es nur das Zelt, Schlauchboot oder der leere Fahrradträger, müssen laut Art. 164, Abs. 6 StVo in Italien  und laut Art. 15, Abs. 3,6 Art.173, Anexo XI RGC in Spanien mit einer reflektierenden, rot-weiß schraffierten Warntafel der Größe 50×50 cm gekennzeichnet werden. Auf Grund dieser Bestimmungen in den beiden beliebten Mittelmeerländern liegt der Gedanke nahe, sein Fahrzeug einfach mit einer praktischen 2in1-Warntafel auszustatten, die je nach Bedarf die passende Seite zeigt.

Eine solche Warntafel, wie sie verschiedentlich angeboten wird, ist allerdings unzulässig. Die italienischen und spanischen Behörden schreiben jeweils Warntafeln vor, die in Bezug auf Material, Materialstärke, Farbe und Rand unterschiedlich beschaffen und damit nicht kombinierbar sind. Die Zulassung der Tafel des jeweils anderen Landes unter diesen Gegebenheiten ist dadurch technisch unmöglich.

So verlockend eine Wendetafel auch ist – man riskiert mit ihr laut Gesetz bei kompetenten Kontrollbeamten Strafen von 80-318 EUR in Italien und 200 EUR in Spanien. Wir empfehlen daher nur offiziell vom italienischen oder spanischen Verkehrsministerium zugelassene Warntafeln zu fahren. Diese sind am Aufdruck einer Zulassungsnummern „Omologatione…“ vom „MINISTERO INFRASTRUTTURE TRASPORTI“ in Italien bzw. „V20“… in Spanien erkennbar und deren Zulässigkeit muss im Zweifel mit einer Homologationsbescheinigung belegt werden können.

Italientafel

1500000

Spanientafel

1500500 Witte