Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt in Deutschland den Einsatz von Warntafeln. Laut §22 Absatz 2 StVO dürfen Fahrzeugteile nicht so hervorstehen, dass sie eine unmittelbare Gefahr für den Verkehr darstellen. Deshalb müssen überbreite und überlange Fahrzeuge mit Warnschildern ausgestattet sein. Zusätzlich legt die DIN 11030 spezifische Anforderungen an Gestaltung und Anbringung der Warntafeln fest.