Die Mobilitätswende ist in vollem Gange: Mit ca. 355.000 neuzugelassenen E-Autos auf deutschen Straßen markierte das vergangene Jahr einen Rekordwert. 2022 wird diese Marke voraussichtlich noch einmal überbieten. In diesem Kontext entwickelt sich auch der Ausbau der Infrastruktur rasant. Automobilhersteller wie Tesla, aber auch Aral, Esso und Co. installieren bundesweit immer mehr Ladestationen. Das Problem: Längst nicht alle Ladesäulen sind eichkonform. Für Verbraucher bedeutet dies im schlimmsten Fall, dass sie zu viel zahlen müssen. Um Mehrkosten zu vermeiden, sollten sie deshalb nur eichkonforme Ladesäulen nutzen, die mit einer entsprechenden Eichmarke gekennzeichnet sind. Als Hersteller solcher Eichmarken möchten wir an dieser Stelle über die Hintergründe zu diesem Thema informieren.

Das Eichrecht an Ladesäulen

Mit Stichtag 1. April 2019 sind eichrechtskonforme Ladesäulen in Deutschland Pflicht. Dies geht aus dem Mess- und Eichgesetz (MessEG), der Mess- und Eichverordnung (MessEV) sowie der Preisangabenverordnung (PAngV) hervor. Der Gesetzgeber folgt dabei einer europäischen Richtlinie, die von den Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene umgesetzt werden muss. Eichkonform bedeutet, dass die Menge an elektrischem Strom, die über eine Ladestation abgegeben wird, sowie die Betriebsdauer unter spezifischen Vorgaben mess- und überprüfbar sein müssen. Dadurch soll die nötige Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet und unfairen Bedingungen einzelner Anbieter der Riegel vorgeschoben werden.

Warum sollten Verbraucher eichrechtskonforme Ladesäulen nutzen?

Noch immer gleicht das Netz aus Ladesäulen in Deutschland einem Flickenteppich: verschiedene Anbieter, unterschiedliche Bezahlmethoden prägen das Bild. Hinzu kommt, dass selbst ein Großteil der Ladesäulen von namhaften Herstellern wie beispielsweise Tesla nicht eichkonform ist. Dies geht aus einem Bericht vom Handelsblatt hervor. Dadurch können sich für Verbraucher erhebliche Nachteile ergeben. Denn nur an eichkonformen Ladesäulen ist garantiert, dass die abgegebene Strommenge auch der Menge entspricht, für die später gezahlt wird. Dies gilt auch, wenn nach Zeit abgerechnet wird. Ausgenommen vom Eichrecht sind Ladesäulen, bei denen über eine Flatrate gezahlt oder Strom gratis bereitgestellt wird.

Illegale Ladesäulen – auch für Betreiber ein ungelöstes Problem

Da Ladesäulen vor dem 1. April 2019 noch nicht eichkonform sein mussten, tolerieren die Behörden die an sich illegalen Ladestationen vielerorts noch. Wie lange diese Übergangsphase andauern wird, kann jedoch nicht gesagt werden. Betreiber sind also gut beraten, Ihre Ladesäulen prüfen und gegebenenfalls nachrüsten zu lassen. Andernfalls können perspektivisch Mehrkosten und Bußgelder auf sie zukommen.

Welche Anforderungen muss eine eichrechtskonforme Ladesäule erfüllen?

Das Eichrecht sieht vor, dass Ladesäulen eine sogenannte Baumusterprüfbescheinigung einer Konformitätsbewertungsstelle vorweisen müssen. Die Bescheinigung kann unter anderem von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) oder dem Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) ausgestellt werden. Wichtige Kriterien für das Ausstellen der Bescheinigung sind beispielsweise:

  • eine einheitliche Abrechnungsform der Ladestation nach kWh,
  • die dauerhafte Speicherung der Messdatensätze zu jedem einzelnen Ladevorgang,
  • und die Möglichkeit, eine Abrechnung jederzeit auf Echtheit zu prüfen.

Woran erkennen Verbraucher eine eichkonforme Ladesäule?

Hier kommen wir als Hersteller von Eichmarken ins Spiel: Wird die Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt, erhält der Betreiber eine entsprechende Marke. Diese kennt man auch in anderen Kontexten wie etwa beim heimischen Stromzähler. Im nächsten Schritt wird das Prüfsiegel an der Ladesäule angebracht, um sie als eichkonform auszuweisen. Fertig. Verbraucher können die Eichmarke nicht übersehen: Sie ist kreisrund, gelb und bildet in der Mitte das Jahr ab, in dem die Prüfung erfolgreich durchgeführt wurde.

Witte – der neue Standard für die Kennzeichnung eichkonformer Ladesäulen

Fälschungen und Manipulationen: Betrüger können auf unterschiedliche Arten versuchen, die Eichpflicht an deutschen Ladesäulen zu umgehen. Als Spezialist mit 50 Jahren Erfahrung für sicherheitsrelevante Drucksiegel nutzt Witte mit der safemark®-Technologie eine absolut fälschungssichere Methode. Dieses basiert auf einem hochwertigen Sicherheitsdruckverfahren, dessen Qualität von unterschiedlichen Institutionen wie beispielsweise der DEKRA oder dem Kraftfahrtbundesamt mehrfach bestätigt wurde. Dank unserer safemark®-Technologie werden alle Manipulationsversuche am Eichkennzeichen sofort sichtbar, eine Übertragung auf andere Geräte ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Prüfsiegel können zudem nicht von Unbefugten nachgemacht werden.

Auf unserer Leistungsseite erfahren Sie mehr zur Witte safemark®-Technologie. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu Eichmarken haben oder eine Anfrage starten wollen, nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Experten auf.

Für weitere Informationen und Neuigkeiten folgen Sie uns gerne bei LinkedIn!