Sicher sind sie Ihnen schon aufgefallen, wenn Sie hinter einem LKW mit Hubladebühne herfahren: Die Warnfahnen, die auf der linken und der rechten Seite der Hebebühne angebracht sind. Aber wozu sind sie da? Warum ist nicht jeder LKW damit ausgestattet? Und weshalb gibt es sie mal in Rot/Weiß und mal in Rot/Gelb?

Die Warnfahnen sollen, der Name sagt es schon, anderen Verkehrsteilnehmern ein deutliches Signal geben, wenn Hubladebühnen eingesetzt werden. Denn vor allem beim Absenken und Hochfahren stellen sie eine potenzielle Gefahrenquelle dar. Ohne Warnfahnen werden die Bühnen leicht übersehen, es drohen Quetschungen oder Zusammenstöße. Aber auch im Stillstand geht von einer ungekennzeichneten Ladebordwand ein Gefahrenpotenzial aus, weil sie deutlich über die Länge des Kraftfahrzeugs hinausragt – aber nur schwer erkennbar ist. Eine retroreflektierende Warnmarkierung schafft hier Abhilfe.

Nur in Deutschland Pflicht

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine solche Warnmarkierung allerdings nur in Deutschland. Laut § 53b StVZO müssen Hubladebühnen im Straßenverkehr gut sichtbar mit rot-weißen Warnmarkierungen kenntlich gemacht werden. Für Einsatzfahrzeuge, zum Beispiel vom Technischen Hilfswerk oder von der Feuerwehr, sind rot-gelbe Warntafeln vorgeschrieben. Dabei muss die linksweisende Fahne an der linken Außenseite, die rechtsweisende Fahne an der rechten Außenseite der Hubladebühne befestigt werden.

Als führender deutscher Hersteller spezifischer Sicherheitsprodukte für Fahrzeuge bietet Witte Technology ein breites Sortiment gesetzeskonformer Warnflaggen. Diese zeichnen sich unter anderem durch ihre mikroprismatische Folie aus, die für eine hohe Reflexion und damit ­– vor allem im Dunklen – für eine besonders gute Sichtbarkeit sorgt. Ein weiteres Merkmal der Witte-Warnfahnen ist, dass sie mit einer besonderen Halterung zum Einschub geliefert werden. Wenn eine Fahne also ausgetauscht werden muss, kann die Halterung einfach an Ort und Stelle verbleiben, was nicht nur praktisch, sondern auch nachhaltig ist. Die Halterungen, die aus Aluminium oder Kunststoff bestehen, können übrigens auch als Werbeträger mit bedrucktem Firmenlogo genutzt werden. Ein schöner Doppelnutzen, der von unseren Großkunden gerne angenommen wird.

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