Autorisiert vom KBA für Herstellung & Vertrieb von Stempelplaketten gemäß FZV
Das Kraftfahrt-Bundesamt autorisiert uns für die Herstellung und den Vertrieb von Stempelplaketten und Plakettenträgern in Übereinstimmung mit Anlage 4a zu § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.